Anscheinend können wohlhabende Personen aus dem Ausland in gewissen Regionen im
Kanton Bern problemlos ihre Luxusvillen und Grundstücke erwerben, obschon damit
die Lex Koller verletzt wird. Aus diesem Grund sind Ueli Egger und ich
vorstellig geworden und hoffen, dass die Regierung und das Parlament bereit
sind, unseren Vorstoss in einer